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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

– Stand 31.12.2024 –

§ 1 Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für alle vom YOGARAUM Freiburg angebotenen Verträge, Mietverträge, Kurse, Workshops und Events. Durch die Teilnahme an unseren Kursen und mit der Nutzung unseres Miet-Angebots erklären sich die Teilnehmer mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.

§ 2 Anmeldung und Bezahlung

Die Anmeldung und Bezahlung zu einem Angebot vom YOGARAUM erfolgt über das Online-Portal von Eversports oder über Urban Sports Club (USC). Alle Anmeldungen sind verbindlich.

Mit dem Abschluss einer Buchung erklärt sich der Teilnehmer mit den Stornierungsbedingungen des jeweiligen Angebots einverstanden. Diese werden dem Teilnehmer bei Abschluss der Buchung unter ‘Cancellation policy’ angezeigt.

§ 3 Stornierung von Veranstaltungen und Kursen durch YOGARAUM

YOGARAUM ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere bei einer zu geringen Teilnehmerzahl, Krankheit des Lehrers oder aus weiteren Gründen, die YOGARAUM nicht zu vertreten hat und die eine Durchführung der Veranstaltung unmöglich machen. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren wird von YOGARAUM vollständig zurückerstatten. Eine Entschädigung steht dem Teilnehmer nicht zu, ebenso auch keine Schadensersatzansprüche.

§ 4  Haftung und Eigenverantwortlichkeit von Teilnehmern

Die Teilnahme an den Veranstaltungen im YOGARAUM erfolgt auf eigene Verantwortung des Teilnehmers. Der Teilnehmer ist für seinen gesundheitlichen Zustand, sowie für die Einschätzung seiner körperlichen Verfassung und Belastungsfähigkeit selbst verantwortlich. Beschwerden jeglicher Art oder Unwohlsein sind dem Übungsleiter vor oder während der Stunde mitzuteilen.

Dem Teilnehmer ist bewusst, dass unsachgemäßes, unachtsames oder zu ambitioniertes Ausführen von Übungen negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben kann, und dass die Teilnahme am Unterricht Achtsamkeit und Eigenverantwortlichkeit erfordert. Vom Teilnehmer wird anerkannt, dass der Betreiber vom YOGARAUM nicht für Schäden an der Person oder am Gut der Teilnehmer haftbar gemacht werden kann. Dies gilt nicht im Falle der groben Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes durch den Übungsleiter.

Zudem übernimmt der YOGARAUM keine Haftung für die vom Teilnehmern mitgebrachten oder in den Räumen vom YOGARAUM aufbewahrten Wertgegenstände.

§ 5 Vertragsabschlüsse und Vertragslaufzeiten (Mitgliedschaften)

Alle Verträge und Mitgliedschaften werden über das Online-Portal von Eversports abgeschlossen. Mit Abschluss des Kaufes stimmt der Teilnehmer, den bei der Abwicklung angegebenen Vertragsbedingungen zu.

§ 6  Haftung und Eigenverantwortlichkeit von Mietern und Kursanbietern

Veranstalter, die den YOGARAUM für eigene Zwecke anmieten, und Trainer, die im Rahmen des Angebotes vom YOGARAUM, Leistungen im YOGARAUM anbieten, sind gemäß § 4 für das Wohl ihrer Teilnehmer als auch für den makellosen Zustand der Räumlichkeiten des YOGARAUM verantwortlich. Der YOGARAUM übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden, die durch oder während der beschriebenen Nutzung entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, für alle Schäden, die während der Mietzeit an Personen oder am Mietobjekt entstehen, aufzukommen. Dies umfasst sowohl direkte als auch indirekte Schäden, die durch den Mieter, seine Gäste oder andere Personen, die sich im Mietobjekt aufhalten, verursacht werden. Die Trainer und Mieter verpflichten sich daher zum Zeitpunkt der Nutzung im Besitzt einer gültigen Haftplichtverischerung sowei einer Rauminhaltsversicherung zu sein, die etwaige Schäden am YOGARAUM oder Schäden an den Teilnehmern deckt. Der Betreiber vom YOGARAUM kann vom Vertragsteilnehmer verlangen eine derartige Versicherung auf Anfrage voruzulegen (z.B. Berufshaftplichtversicherung mit zusätzlicher Rauminhaltsversicherung).

§ 7 Ruhezeiten (vorübergehende Stilllegung)

Im Falle von Krankheit oder Abwesenheit können Mitgliedschaften einmal jährlich für einen vollen Monat pausiert werden. Erfolgt die vorübergehende Stilllegung innerhalb der bei Vertragsabschluss bestätigten Mindestlaufzeit, verlängert sich die Mindestlaufzeit der Mitgliedschaft um den pausierten Monat. Für den Fall einer längeren Abwesenheit, z.B. bei einer Schwangerschaft, empfiehlt es sich die Mitgliedschaft zu kündigen und bei Wiedereinstieg neu abzuschließen. Jahres-Mitgliedschaften können nicht stillgelegt oder rückerstattet werden.

§ 8 Zahlungsverzug bei Mitgliedschaften

Befindet sich das Mitglied länger als 1 Monat im Zahlungsverzug, ist YOGARAUM berechtigt, die Leistungen bis zum Beitragsausgleich einzustellen. Befindet sich das Mitglied länger als 2 Monate im Zahlungsverzug, ist SYF berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. In diesem Fall wird der Gesamtbetrag bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags zur Zahlung fällig.
Anschriftenänderungen, bei Bankeinzug auch Kontoänderungen, sind YOGARAUM umgehend mitzuteilen, damit unnötige Kosten vermieden werden können. Im Falle einer nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift erheben wir zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 5 €.

§ 9 Schließzeiten

Die regulären Schulferien des Landes Baden-Württemberg und die gesetzlichen Feiertage sind grundsätzlich Schließzeiten. YOGARAUM hat trotzdem die Philosophie, die Yoga Shala möglichst das ganze Jahr offen zu halten und seinen Mitgliedern stets genügend Möglichkeiten für eine regelmäßige Yogapraxis zu bieten. Daher wird sich YOGARAUM bemühen, auch während der Schulferien so weit wie möglich zumindest ein reduziertes Angebot aufrecht zu erhalten.

Des Weiteren ist YOGARAUM bei Bedarf berechtigt, für Umbauarbeiten oder aus organisatorischen Gründen für bis zu zwei Wochen im Jahr die Räume zu schließen. Dies wird den Mietern des YOGARAUM mindestens ein Monat vor Beginn der Schließung mitgeteilt, damit diese sich darauf einstellen können.

Schließzeiten bzw. Reduzierungen des Angebots während der Ferien werden so früh wie möglich bekannt gegeben. Die Gültigkeitsdauer der einzelnen Mitgliedschaften bleibt in allen Fällen unverändert.

§ 10 Übertragbarkeit

Verträge, Pässe, Einzelkarten oder Gutscheine sind nicht auf Dritte übertragbar.

§ 11 Datenschutz

YOGARAUM speichert personenbezogene Daten des Vertragspartners zu Buchhaltungszwecken elektronisch unter Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

§ 12 Wirksamkeit

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.